Die Antwort ist eindeutig: Ja! Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverstaendigen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen.
Warum nicht den Gutachter der Versicherung?
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen moeglicherweise anbieten, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt erstmal bequem - ist aber nicht in Ihrem Interesse. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hat ein natuerliches Interesse, den Schaden moeglichst gering zu bewerten.
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen moeglicherweise anbieten, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt erstmal bequem - ist aber nicht in Ihrem Interesse. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hat ein natuerliches Interesse, den Schaden moeglichst gering zu bewerten.
Ihre Vorteile mit einem unabhängigen Gutachter:
- Objektive, unparteiische Schadensbewertung
- Vollstaendige Erfassung aller Schaeden
- Berücksichtigung von Wertminderung
- Dokumentation für eventuelle Rechtsstreitigkeiten
- Die Kosten traegt die gegnerische Versicherung
- Objektive, unparteiische Schadensbewertung
- Vollstaendige Erfassung aller Schaeden
- Berücksichtigung von Wertminderung
- Dokumentation für eventuelle Rechtsstreitigkeiten
- Die Kosten traegt die gegnerische Versicherung
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schaeden unter ca. 750-1.000 EUR kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein. Bei allen größeren Schaeden sollten Sie immer ein vollstaendiges Gutachten erstellen lassen - allein wegen der moeglichen Wertminderung.
Bei sehr kleinen Schaeden unter ca. 750-1.000 EUR kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein. Bei allen größeren Schaeden sollten Sie immer ein vollstaendiges Gutachten erstellen lassen - allein wegen der moeglichen Wertminderung.
Was kostet ein unabhängiger Gutachter?
Für Sie als Geschädigten: Nichts! Die Kosten für einen eigenen Sachverstaendigen werden vollstaendig von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen.
Für Sie als Geschädigten: Nichts! Die Kosten für einen eigenen Sachverstaendigen werden vollstaendig von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen.