Die Antwort ist eindeutig: Ja! Als Geschaedigter nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhaengigen Sachverstaendigen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen.
Warum nicht den Gutachter der Versicherung?
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen moeglicherweise anbieten, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt erstmal bequem - ist aber nicht in Ihrem Interesse. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hat ein natuerliches Interesse, den Schaden moeglichst gering zu bewerten.
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen moeglicherweise anbieten, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt erstmal bequem - ist aber nicht in Ihrem Interesse. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hat ein natuerliches Interesse, den Schaden moeglichst gering zu bewerten.
Ihre Vorteile mit einem unabhaengigen Gutachter:
- Objektive, unparteiische Schadensbewertung
- Vollstaendige Erfassung aller Schaeden
- Beruecksichtigung von Wertminderung
- Dokumentation fuer eventuelle Rechtsstreitigkeiten
- Die Kosten traegt die gegnerische Versicherung
- Objektive, unparteiische Schadensbewertung
- Vollstaendige Erfassung aller Schaeden
- Beruecksichtigung von Wertminderung
- Dokumentation fuer eventuelle Rechtsstreitigkeiten
- Die Kosten traegt die gegnerische Versicherung
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schaeden unter ca. 750-1.000 EUR kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein. Bei allen groesseren Schaeden sollten Sie immer ein vollstaendiges Gutachten erstellen lassen - allein wegen der moeglichen Wertminderung.
Bei sehr kleinen Schaeden unter ca. 750-1.000 EUR kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein. Bei allen groesseren Schaeden sollten Sie immer ein vollstaendiges Gutachten erstellen lassen - allein wegen der moeglichen Wertminderung.
Was kostet ein unabhaengiger Gutachter?
Fuer Sie als Geschaedigten: Nichts! Die Kosten fuer einen eigenen Sachverstaendigen werden vollstaendig von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie muessen auch nicht in Vorkasse gehen.
Fuer Sie als Geschaedigten: Nichts! Die Kosten fuer einen eigenen Sachverstaendigen werden vollstaendig von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie muessen auch nicht in Vorkasse gehen.