Totalschaden? Wir helfen.

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht das Ende. Wir pruefen alle Optionen, sichern Ihre Ansprueche und begleiten Sie durch die Abwicklung.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs uebersteigen. Das bedeutet nicht, dass Ihr Fahrzeug nicht repariert werden kann - nur dass es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Wichtig: Auch bei Totalschaden haben Sie Anspruch auf Entschaedigung. Die Versicherung muss Ihnen den Wiederbeschaffungswert zahlen.

Die Formel:

Auszahlung = Wiederbeschaffungswert - Restwert

Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 EUR - Restwert 2.000 EUR = 6.000 EUR Auszahlung

Unsere Leistung bei Totalschaden
  • Professionelle Wertermittlung
  • Wiederbeschaffungswert-Recherche
  • Restwertoptimierung
  • 130%-Regelung pruefen
  • Alle Optionen aufzeigen
  • Klare Empfehlung geben
  • Komplette Abwicklung

Ihre Optionen bei Totalschaden

Wir zeigen Ihnen alle Moeglichkeiten und empfehlen die beste Loesung

Reparatur trotz Totalschaden

Unter bestimmten Voraussetzungen koennen Sie Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen.

  • 130%-Regelung beachten
  • Eigenreparatur moeglich
  • 6 Monate Weiternutzung erforderlich
Fahrzeug verkaufen

Beim Verkauf des Unfallwagens erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzueglich Restwert.

  • Restwertboerse fuer beste Preise
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Schnelle Abwicklung
Ankaufangebot pruefen

Wir pruefen auf Wunsch direkt ein Ankaufangebot fuer Ihr Unfallfahrzeug - unkompliziert und fair.

  • Direktankauf moeglich
  • Keine Verhandlungen noetig
  • Sofortige Auszahlung

Die 130%-Regelung

Auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert uebersteigen, duerfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, solange die Kosten nicht 130% des Wiederbeschaffungswerts ueberschreiten.

Voraussetzung: Sie muessen das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach der Reparatur weiter nutzen.

Beispiel: Bei 10.000 EUR Wiederbeschaffungswert sind Reparaturen bis 13.000 EUR moeglich.

Ihre Ansprueche bei Totalschaden

Diese Positionen koennen Sie geltend machen

Wiederbeschaffungswert

Marktwert eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs

Restwert

Aktueller Wert Ihres beschaedigten Fahrzeugs

Nutzungsausfall

Entschaedigung fuer fahrzeuglose Zeit

Abschleppkosten

Kosten fuer Bergung und Transport

Ab-/Anmeldekosten

Gebuehren fuer Ummeldung

Wertminderung*

*Bei Reparatur im 130%-Bereich

Achtung: Akzeptieren Sie nicht vorschnell das erste Restwertangebot der Versicherung. Oft sind deutlich hoehere Restwerte moeglich, was Ihre Auszahlung senkt. Wir optimieren den Restwert fuer Sie.

Totalschaden pruefen lassen

Wir ermitteln alle Werte, zeigen Optionen auf und begleiten Sie durch die Abwicklung.