Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das bedeutet nicht, dass Ihr Fahrzeug nicht repariert werden kann - nur dass es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
Wichtig: Auch bei Totalschaden haben Sie Anspruch auf Entschaedigung. Die Versicherung muss Ihnen den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Die Formel:
Auszahlung = Wiederbeschaffungswert - Restwert
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 EUR - Restwert 2.000 EUR = 6.000 EUR Auszahlung
- Professionelle Wertermittlung
- Wiederbeschaffungswert-Recherche
- Restwertoptimierung
- 130%-Regelung pruefen
- Alle Optionen aufzeigen
- Klare Empfehlung geben
- Komplette Abwicklung
Ihre Optionen bei Totalschaden
Wir zeigen Ihnen alle Moeglichkeiten und empfehlen die beste Loesung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen.
- 130%-Regelung beachten
- Eigenreparatur moeglich
- 6 Monate Weiternutzung erforderlich
Beim Verkauf des Unfallwagens erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzueglich Restwert.
- Restwertboerse für beste Preise
- Keine Selbstbeteiligung
- Schnelle Abwicklung
Wir pruefen auf Wunsch direkt ein Ankaufangebot für Ihr Unfallfahrzeug - unkompliziert und fair.
- Direktankauf moeglich
- Keine Verhandlungen noetig
- Sofortige Auszahlung
Die 130%-Regelung
Auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, duerfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, solange die Kosten nicht 130% des Wiederbeschaffungswerts überschreiten.
Voraussetzung: Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach der Reparatur weiter nutzen.
Beispiel: Bei 10.000 EUR Wiederbeschaffungswert sind Reparaturen bis 13.000 EUR moeglich.
Ihre Ansprueche bei Totalschaden
Diese Positionen können Sie geltend machen
Wiederbeschaffungswert
Marktwert eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs
Restwert
Aktueller Wert Ihres beschaedigten Fahrzeugs
Nutzungsausfall
Entschaedigung für fahrzeuglose Zeit
Abschleppkosten
Kosten für Bergung und Transport
Ab-/Anmeldekosten
Gebuehren für Ummeldung
Wertminderung*
*Bei Reparatur im 130%-Bereich
Achtung: Akzeptieren Sie nicht vorschnell das erste Restwertangebot der Versicherung. Oft sind deutlich hoehere Restwerte moeglich, was Ihre Auszahlung senkt. Wir optimieren den Restwert für Sie.